(vgl. Katholisches Gesangbuch, Nr. 29)
"Gerufen von Jesus Christus und geführt vom Heiligen Geist versammelt sich die Gemeinde zur Messfeier und begeht in ihr das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Im Wortgottesdienst lässt sie sich von Gott bei der Verkündigung aus der Heiligen Schrift ansprechen und antwortet mit Gesang und Bekenntnis; in den Fürbitten tritt sie bei Gott für die Nöte der Menschen und das Wohl der Kirche ein. In der Eucharistiefeier dankt sie dem Vater für sein Handeln zum Heil der ganzen Schöpfung: In Jesu Tod und Auferweckung hat es sich unüberbietbar vollzogen. Unter den Gestalten von Brot und Wein empfangen die Versammelten in der Kommunion den Leib und das Blut Christi. So werden sie im österlichen Mahl gestärkt und verwandelt. Deshalb ist jede Messfeier für die Gläubigen Teilhabe an der Selbsthingabe Jesu am Kreuz und an seiner Auferstehung, durch die er uns Menschen und die ganze Schöpfung von Sünde und Tod erlöst hat. Zugleich schenkt uns die Feier der Eucharistie einen Vorgeschmack des himmlischen Hochzeitsmahls, zu dem Christus uns und alle Völker eingeladen hat.
Die Messfeier ist die Mitte des Gemeindelebens und die Quelle jenes Tuns der Kirche und der Gläubigen, aus dem alles kirchliche Handeln hervorgeht und in dem es seine Erfüllung findet. In der tätigen Mitfeier wird die Vielfalt der Geistesgaben erfahren und im Zusammenspiel der unterschiedlichen liturgischen Dienste kommt die gegliederte Einheit der Kirche zum Ausdruck. Der Glaube der Versammelten wird im Umgang mit den liturgischen Texten, Formen und Zeichen genährt und die Gläubigen werden zum Zeugnis vor der Welt und in der Gesellschaft ermutigt."
"Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen Geistes." (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2182)
"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet" (CIC, can. 1247).